Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will die Pflichten der Ratsmitglieder zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen erweitern. Ratsmitglieder sollen auch ihren Arbeitgeber angeben müssen. Es soll ein öffentliches Register der amtlichen Auslandreisen der Ratsmitglieder geschaffen werden. Wichtige Kommissionsunterlagen sollen vermehrt veröffentlicht werden.
Die Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder haben in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit und in der Folge auch in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates zu intensiven Diskussionen Anlass gegeben. Die Kommission schlägt mit 12 zu 11 Stimmen vor, dass die Ratsmitglieder im öffentlichen Register der Interessenbindungen neu auch ihre Arbeitgeber angeben müssen, wenn sie nicht Selbstständigerwerbende sind.
Die heutigen Vorschriften über die Angabe der beruflichen Tätigkeiten haben zur Folge, dass die durch diese Tätigkeiten entstehenden Interessenbindungen in vielen Fällen verborgen bleiben. Anträge für weitergehende Offenlegungspflichten wurden allesamt abgelehnt: Weder sollen die Ratsmitglieder offen legen müssen, welche Beträge über 12‘000 Franken sie für Mandate in Verwaltungsräten oder ähnlichen Gremien erhalten (7 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung), noch ob es sich um ehrenamtliche oder bezahlte Mandate handelt.
Die Kommission schlägt die Schaffung eines öffentlichen Registers der amtlichen Reisen von Ratsmitgliedern ins Ausland vor. In diesem Register werden die im Auftrag von Organen der Bundesversammlung durchgeführten Reisen aufgelistet. Dabei sollen die Namen der teilnehmenden Ratsmitglieder und der Zielort angegeben werden. Ferner sollen die jährlichen Kosten pro Organ publiziert werden . Mit 13 zu 7 Stimmen lehnt sie es ab, dass auch die Reisen auf Einladung von Interessengruppen offen gelegt werden müssen.
Mit 15 zu 8 Stimmen spricht sich die Kommission dafür aus, dass wichtige Kommissionsunterlagen vermehrt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. An der Vertraulichkeit der Protokolle der Kommissionssitzungen soll aber in jedem Fall festgehalten werden.