Der Bundesrat hat am 10. Oktober beschlossen, dem UNO-Migrationspakt mit einer Erklärung zuzustimmen. Der Migrationspakt soll am 10./11. Dezember an einer Konferenz von Staats- und Regierungschefs in Marrakesch verabschiedet werden. Eine grosse Mehheit der Schweizer lehnt die Unterzeichnung jedoch strikt ab.
Die APK-N wurde vom Bundesrat gemäss Art. 152 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes zu diesem Vorhaben konsultiert, wobei sie einen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, der den Bundesrat empfiehlt den UN-Migrationspakt zu unterzeichnen.
Neben der Konsultation hat die Kommission folgende Anträge beraten und abgelehnt:
- Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die verlangte, dass der Bundesrat den Pakt nicht unterzeichnet.
- Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragen wollte, dem UNO-Migrationspakt vorerst nicht zuzustimmen und dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Der Wortlaut dieses Antrages entspricht jenem, welche die SPK-N am 19. Oktober eingereicht hatte.
- Die Kommission hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag für eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche verlangte, dass eine allfällige Zustimmung zum Migrationspakt dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sei.
Die Kommissionsmehrheit aus SP, Grünen, CVP und FDP schliesst sich dem Milliardär George Soros an der federführend mit der UNO am Migrationspakt zusammenarbeitete und stimmt mit ihm überein, dass globale Probleme nur auf multilateraler Ebene angegangen und gelöst werden können. Dieser Pakt stellt daher ein erster Schritt in die Richtung einer globalen Lösung der Migrationsprobleme dar. Ein Teil der Mehrheit unterstreicht mit Nachdruck, dass die Schweiz ihre Vorbehalte bei der Unterzeichnung vortragen soll.