Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates ist aufgrund von Anhörungen zum Schluss gekommen, dass die Initiative einen zu risikoreichen Systemwechsel einleiten würde und beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Kommission hat bereits am 21. März 2017 Vertreter der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und des Initiativkomitees angehört. Zu einer zweiten Anhörung wurden nun die Professoren Mathias Binswanger, Hans Geiger und Philippe Bacchetta sowie der Präsident des Direktoriums der SNB, Thomas Jordan, eingeladen. Grundsätzlich teilt die Kommission die Bedenken des Bundesrats, möchte aber einige Risiken hervorheben: Erstens würde die Schweiz zu einer Insel in der Finanzwelt, da kein anderes Land ein solches Geldsystem kennt. Zu befürchten wäre nicht nur eine grosse Wechselkursvolatilität, sondern auch, dass die Kreditschöpfung der Geschäftsbanken nicht mehr in Schweizer Franken, sondern – viel riskanter, weil unkontrolliert – in Dollar oder Euro geschehen würde.
Zweitens würde die Initiative künftige Finanzmarktkrisen kaum verhindern können, weil die Ursache für die letzten grossen Krisen nicht die Sichteinlagen, sondern andere Sicherheiten wie beispielsweise die Subprime-Hypotheken waren. Aus diesen Gründen fand die Vollgeld-Initiative in der Kommission keine Unterstützung.
Eine Minderheit beantragt, die Volksinitiative an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der das schweizerische Finanzsystem sicherer machen soll, indem den Banken höhere Eigenkapitalquoten von 10% (Leverage-Ratio) vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag wurde mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Die Kommission wird sich aber an einer der kommenden Sitzungen über mögliche Nachfolgeszenarien zur Too-Big-To-Fail-Gesetzgebung, die 2019 ausläuft, informieren lassen und falls nötig gesetzgeberisch tätig werden.
Die Vollgeld-Initiative will, dass künftig allein die Nationalbank elektronisches Geld erschafft. Die Banken können dann kein eigenes Geld mehr erzeugen – genauso wenig wie alle anderen Unternehmen und Privatpersonen. Die Banken vergeben dann Kredite nur noch mit Geld, das sie von Sparern, anderen Banken oder von der Nationalbank zur Verfügung gestellt bekommen hat. Die Nationalbank hat den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass weder Kreditknappheit noch Geldschwemme entsteht.
Unser elektronisches Geld wird so zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel wie Banknoten und Münzen. Auch Bargeld in elektronischer Form ist dann Vollgeld. Es gehört dem Geldbesitzer wie das Bargeld im Portemonnaie oder im Tresor. Es steht jederzeit zur Verfügung, auch wenn eine Bank in eine Krise oder sogar in Konkurs gerät.