Der Nationalrat aus dem Kanton Zürich fordert in einer parlamentarischen Initative, dass Verhandlungen des Bundesrates und das Mitberichtsverfahren öffentlich sein müssen, soweit nicht private Interessen oder solche der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen.
In seiner Begründung schreibt Roger Köppel: «Aktuell verlangt die Bundesverfassung gemäss Artikel 180 Absatz 2 vom Bundesrat die rechtzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit über seine Tätigkeit, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Diese Einschränkung legt der Bundesrat neuerdings so weit aus, dass er die Information über die 1,3 Milliarden Franken Kohäsionszahlung an die EU geheim hielt. Dies ist nicht nur ein missbräuchliches, vorsätzliches Verschweigen eines politisch sehr relevanten Entscheids, sondern bedeutete auch eine Umgehung des Mitwirkungsrechts des Parlamentes gemäss Artikel 166 der Bundesverfassung, wonach sich die Bundesversammlung an der Gestaltung der Aussenpolitik beteiligt und die Pflege der Beziehungen zum Ausland beaufsichtigt.»
Der einzige Zweck dieser oft parteipolitisch motivierten Indiskretionen besteht nach Ansicht des Nationalrates Köppel darin, den Anliegen der jeweiligen Bundesräte zum Durchbruch zu verhelfen beziehungsweise die Anliegen anderer Bundesräte zu torpedieren. Diese gezielten Indiskretionen sind es, die das Funktionieren des Kollegialitätsprinzips des Bundesrates beschädigen, nicht die Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit.
Roger Köppel, auch Chefredaktor und Verleger des Wochenmagazins „Die Weltwoche“, weist darauf hin, dass bezüglich des Öffentlichkeitsprinzips bei der Exekutive der Kanton Solothurn seit 1875 gute Erfahrungen gemach habe, dort sind die Verhandlungen des Regierungsrates der Öffentlichkeit seit Langem problemlos zugänglich.