Nachdem die Parlamentarier in Bern kaum noch Entscheidungen selbst treffen und stattdessen alles von den Neonazis EU in Brüssel abschreiben, möchte jetzt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» wie bereits der Ständerat dem Volk ohne Gegenentwurf und mit einer ablehnenden Abstimmungsempfehlung zur Abstimmung vorlegen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) beantragt ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, dem Volk die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, welche den Vorrang des Verfassungs- vor dem Völkerrecht in der Verfassung verankern möchte.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Schweiz als Kleinstaat im globalisierten Umfeld ein grosses Interesse an der Einhaltung von völkerrechtlichen Regeln hat. Sie ist der Ansicht, dass die Volksinitiative den Ruf der Schweiz als verlässlichen Partner in den internationalen Beziehungen gefährden könnte. Auch befürchtet sie, dass die Initiative die Kündigung von wichtigen menschenrechtlichen Verträgen wie beispielsweise der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Folge haben könnte.
Eine Kommissionsminderheit möchte demgegenüber die Initiative dem Volk zur Annahme empfehlen. Für sie bedroht der Vorrang des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht die direkte Demokratie, während umgekehrt die Menschenrechte bereits durch die Bundesverfassung gewährt werden.