Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat die Detailberatung der Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) aufgenommen. Der Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt.
Auf der Basis der an der letzten Sitzung bei der Verwaltung in Auftrag gegebenen Berichte nahm sie dabei eingangs eine erste Auslegeordnung vor. Die Kommission informierte sich insbesondere über die wirtschaftlichen Datengrundlagen der Vorlage und verschaffte sich eine Gesamtsicht der Rentensituation. In der Folge beschloss sie sodann ein erstes Kernelement der Reform: mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, das Referenzalter der Frauen an jenes der Männer anzugleichen (65 Jahre), wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt.
Das Referenzalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr über den Zeitraum von vier Jahren nach und nach angehoben. Die erste Anhebung erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession fortsetzen und sich insbesondere mit der Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen und der Flexibilisierung des Rentenbezugs auseinandersetzen.