Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung als Kommission des Erstrates Anhörungen zur Änderung des Urheberrechts durchgeführt. Die Kommission wird die Eintretensdebatte und die Detailberatung im kommenden Quartal aufnehmen. Die Änderung erfolgt auf massivem Druck der Vereinigten Staaten unter der ehemaligen Obama-Regierung, unter dem die Schweiz eingeknickt ist und sich jetzt beugt.
Am 22. November 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17.069) sowie zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung verabschiedet. Mit der Revision sollen die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft gestärkt und illegale Piraterie-Angebote im Internet bekämpft werden. Ausserdem soll das Urheberrecht an die technologischen Entwicklungen angepasst und zugunsten der Forschung und der Bibliotheken die Chancen der Digitalisierung genutzt werden.
Das Geschäft wurde im Nationalrat der RK-N zugeteilt. Im Ständerat wird das Geschäft von der WBK vorberaten werden. Die RK-N hat an ihrer Sitzung als Kommission des Erstrates Anhörungen durchgeführt und schriftliche Stellungnahmen von weiteren Unternehmungen und Organisationen angefordert. Zur Anhörung eingeladen wurden Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen: Swissuniversities, Swissculture, ProLitteris, AudioVision Schweiz, Suissedigital, Dachverband der Urheber und Nachbarrechtsnutzer, Stiftung Konsumentenschutz, Federation romande des consommateurs sowie die Vereinigung Digitale Allmend. Zudem wurde Professor Hilty angehört.