Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen ehemaligen beschaffungsverantwortlichen Ressortleiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sowie drei Unternehmer Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihnen wird insbesondere aktive bzw. passive Bestechung bezüglich der Vergabe von mehreren hundert IT-Aufträgen des SECO im Wert von insgesamt rund 99 Millionen Franken vorgeworfen.
Im Fokus der Anklage stehen mehrere hundert freihändige Vergaben von IT-Aufträgen des SECO an externe IT-Firmen unter Missachtung des geltenden Beschaffungsrechts. Dem damaligen beschaffungsverantwortlichen Ressortleiter des SECO wird unter anderem vorgeworfen, sich über einen Zeitraum von rund zehn Jahren hinweg, von 2004 bis 2014, von Vertretern verschiedener IT-Firmen bestechen lassen zu haben, indem er im Zusammenhang mit der Vergabe von IT-Aufträgen nicht gebührende Vorteile in Höhe von über 1,7 Millionen Franken gefordert und entgegengenommen hat.
Dies unter anderem in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld oder Geschenken. Im Gegenzug vergab er die IT-Aufträge mehrheitlich freihändig an die von ihm bevorzugten Firmen, hebelte so den Wettbewerb aus und schädigte dadurch die von ihm zu wahrenden Interessen des SECO. Das Rechnungsvolumen der widerrechtlichen Vergaben beziffert die BA auf insgesamt rund 99 Millionen Franken. Die marktgerechten Preise der zu überhöhten Preisen beschafften Güter und Dienstleistungen und damit auch die tatsächliche Schadenssumme lassen sich rückwirkend nicht bestimmen.
Den drei angeklagten Unternehmern ihrerseits wird hauptsächlich zur Last gelegt, dem ehemaligen Ressortleiter des SECO wiederholt nicht gebührende Vorteile versprochen und gewährt zu haben. Zwei der drei angeklagten Unternehmer sind zudem der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung angeklagt, weil sie gemäss Ermittlungsergebnissen als Geschäftsführer Firmengelder mittels Bezahlung fiktiver Rechnungen auf Offshore-Konten geschleust haben. Die so erhaltenen Gelder haben sie nach Erkenntnissen aus der Strafuntersuchung für sich selbst, insbesondere aber auch für die Bezahlung von Zuwendungen an den ehemaligen Ressortleiter des SECO verwendet.