Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» Kenntnis genommen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (128 von 154) hat die Kernvorlage ausdrücklich begrüsst. Auch die unterbreitete Variante für den Zugang zur Samenspende für gleichgeschlechtliche, weibliche Ehepaare ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen (97 von 154).
Die Kommission hat mögliche Auswirkungen der Wiederholung der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf den Fahrplan zur Umsetzung der «Ehe für alle» diskutiert. Die Volksinitiative definiert die Ehe auf Verfassungsstufe als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Der Bundesrat muss spätestens am 27. Mai 2020 die Wiederholung der Abstimmung ansetzen, wenn die Volksinitiative bis dahin nicht zurückgezogen wird. Die Kommission hat beschlossen, die Umsetzung der «Ehe für alle» unabhängig davon fortzusetzen.
Nach einer ausführlichen Diskussion über die Variante, hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, in der Kernvorlage auf die Öffnung des Zugangs zur Samenspende für gleichgeschlechtliche, weibliche Ehepaare zu verzichten. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage damit nicht mehr mehrheitsfähig wäre. Sie möchte die Fragen der Fortpflanzungsmedizin erst in einem nächsten Schritt angehen.
Die Minderheit betont, dass nur mit der Variante die angestrebte, vollständige Gleichstellung zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren erreicht werden kann. Die Kommission hat zudem mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche für aufgelöste Verlobungen (Art. 92 ZGB) im Rahmen dieser Revision aus dem Zivilgesetzbuch zu streichen. Sie erachtet diese Bestimmung als gesellschaftlich überholt.