Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat mehreren parlamentarischen Initiativen zugestimmt, welche eine Verschärfung der Strafrahmen bei Vergewaltigungen und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte fordern.
Die Kommission erachtet es grundsätzlich als opportun, die Diskussion über die Strafrahmen in einem breiten Kontext zu führen und diese im Rahmen einer Gesamtschau anzupassen. Weil sich die bereits im Jahr 2008 vom Bundesrat angekündigte Harmonisierungsvorlage verzögert hat, wurde der Bundesrat mit der Motion „Harmonisierung der Strafrahmen“ beauftragt, dem Parlament bis Mitte 2018 eine Vorlage zur „Harmonisierung der Strafrahmen“ vorzulegen.
Sobald die Vorlage des Bundesrates vorliegt, will die Kommission ihre Anliegen dort einzubringen. Sie möchte aber ein klares Signal senden, dass es ihrer Ansicht nach Zeit ist zu handeln. Sie hat deshalb mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative „Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen“ Folge gegeben. Mit 20 zu 5 Stimmen hat sie den beiden parlamentarischen Initiativen „Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte“ und „Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte“ Folge gegeben.
Der kantonalen Initiative „Freiheitsstrafe bei Gewalt gegen Beamte“ hat die Kommission mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative „ Bei der Strafzumessung die Vorgaben des Gesetzgebers berücksichtigen“ wurde vom Initianten zurückgezogen.