Mit dem teilrevidierten Sozialhilfegesetz (SHG) will der Kanton Bern mehr Möglichkeiten für die Arbeitsintegration schaffen. Er will damit die Sozialhilfebeziehenden unterstützen, wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Des Weiteren soll der Grundbedarf bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe gekürzt werden, um Fehlanreize zu vermeiden.
Im März 2018 hat der Grosse Rat verschiedene Änderungen im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe beschlossen. Der Grundbedarf nach SKOS-Richtlinien soll generell um bis zu acht Prozent gekürzt werden. Die Gelder für Sozialhilfebeziehende, die sich nicht hinreichend um ihre berufliche Zukunft und ihre Sprachkenntnisse bemühen, können verstärkt gekürzt werden.
Die Mehrheit des Grossen Rates des Kantons Bern unterstützt die Anpassungen im Sozialhilfegesetz. Wichtige Anliegen sind die flexible Anwendung der SKOS-Richtlinien und die Kürzung der Unterstützung bei Personen, die sich nicht genügend um ihre berufliche Integration bemühen, diese verweigern oder weder in Deutsch noch Französisch das Sprachniveau A1 ausweisen können.
Die Argumente der Gegner
Die Gegner kritisieren die Vorlage des Grossen Rates. Im geltenden Gesetz gebe es bereits genügend Möglichkeiten für Sanktionen. Ein grosser Teil der Betroffenen hätte keine Möglichkeit, den gesenkten Grundbedarf durch Zulagen zu kompensieren.
Der Volksvorschlag
Der Volksvorschlag sieht vor, dass sich die wirtschaftliche Sozialhilfe konsequent nach den Richtlinien der SKOS richten soll Er fordert weiter eine gezielte Weiterbildung für die Integration in den Arbeitsmarkt.