Jede fünfte Verkaufsstelle im Kanton Solothurn hat bei den Testkäufen 2017 Alkohol oder Tabak an Jugendliche verkauft. Dies zeigen die aktuell ausgewerteten Zahlen. Der Jugendschutz wird nach wie vor nicht konsequent beachtet. Der Kanton will sich deshalb weiter für entsprechende Schulungen engagieren.
Im Kanton Solothurn sind letztes Jahr rund 320 Alkohol- und Tabak-Testkäufe durchgeführt worden. Dabei hat gut ein Fünftel der getesteten Verkaufsstellen unrechtmässig Alkohol oder Tabak an Jugendliche verkauft. Zwei Drittel der im Test durchgefallenen Verkaufsstellen haben keine Alterskontrolle durchgeführt. Bei einem Drittel wurde zwar eine Alterskontrolle durchgeführt. Trotzdem wurde
den Jugendlichen danach Alkohol oder Tabak abgegeben. Als Grund für den Verkauf trotz Kontrolle werden Rechenfehler, Zeitdruck und Unsicherheiten inder Kommunikation vermutet.
Wer trotz Verbot verkauft, wird bestraft
Mit ihren Testkäufen überprüft die Polizei die Einhaltung des Gesetzes. Wer widerrechtlich verkauft wird angezeigt. 2017 war dies neun Mal der Fall. Strafbar machen sich nicht nur die Personen, welche Alkohol widerrechtlich verkaufen. Auch vorgesetzte Personen können belangt werden, wenn sie ihre Mitarbeitenden nicht ausreichend über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informieren.
Die Testkäufe der Suchthilfen hingegen haben die Sensibilisierung von Personal und Vorgesetzten zum Ziel und ziehen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich. Das Verkaufspersonal soll weiter auf den Jugendschutz aufmerksam gemacht werden. Die Schulungen der Suchthilfen und des Blauen Kreuzes Solothurn bieten dafür Instrumente und Übungen an. Der Kanton Solothurn unterstützt die gezielte Schulung von Verkaufs- und Barpersonal sowie deren Vorgesetzten.