Personen ab 60 Jahren, die von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) unterstützt eine entsprechende Vorlage des Bundesrates.
Um die Konkurrenzfähigkeit älterer Personen am Arbeitsmarkt zu verbessern und das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern, haben sich der Bundesrat und die Sozialpartner auf eine Reihe von arbeitsmarktpolitischen Massnahmen geeinigt. Ältere Arbeitslose, die trotz dieser Massnahmen nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, sollen nicht zum Bezug von Sozialhilfe und zum Aufbrauchen ihres Pensionskassenkapitals gedrängt werden. Um diesem sehr eingeschränkten Personenkreis in Würde einen gesicherten Übergang in die Pensionierung zu ermöglichen, unterstützt die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagenen Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Sie ist mit 9 zu 4 Stimmen auf ein entsprechendes Bundesgesetz eingetreten und hat es in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
In der Detailberatung folgte sie im Wesentlichen den Anträgen des Bundesrates und sieht – ohne Gegenantrag – strenge Anspruchsvoraussetzungen vor: Bezüger von Übergangsleistungen müssen mindestens 20 Jahre lang in der AHV versichert sein und mindestens 21 330 Franken pro Jahr verdient haben. Dieses Einkommen müssen sie in den 15 Jahren, unmittelbar bevor sie ausgesteuert werden, während mindestens zehn Jahren erzielt haben.
Alleinstehende dürfen nicht mehr als 100 000 Franken Vermögen haben, Ehepaare nicht mehr als 200 000 Franken. Für die Kommission bleibt die Integration in den Arbeitsmarkt vordringlich. Sie hält deshalb zusätzlich fest, dass Bezüger von Überbrückungsleistungen ihre Integrationsbemühungen jährlich nachweisen müssen (Art. 3 Abs. 5; 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erkennt angesichts des bereits gut ausgebauten Netzes der sozialen Sicherheit keinen Bedarf für die neue Fürsorgeleistung und kritisiert die hohen Kosten in Form von gebundenen Ausgaben, die allein auf Bundesebene anfallen. Zudem fürchtet sie, dass Anreize geschaffen würden, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu kündigen. Die Vorlage, zu der die Kommission vorgängig Vertretungen der Kantone und der Sozialpartner anhörte, ist damit bereit für die Wintersession.