Die Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerates hat sich erneut vertieft mit der Vorlage zur Revision des Urheberrechtsgesetzes befasst und gezielte Anhörungen durchgeführt. Zuerst liess sie sich vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) über allfällige Handlungsspielräume beim AGUR12-Kompromiss informieren – auch in der Optik des am vergangenen Dienstag gefällten Entscheides des Europäischen Parlamentes bezüglich der EU-Urheberrechtsrevision.
Im anschliessenden Hearing standen die Vergütungspflicht für das Zugänglichmachen von journalistischen Inhalten (Art. 13b) sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Art. 37a) im Zentrum. Es handelt sich dabei um von der Kommission in der ersten Vorberatung aufgenommene Anträge, die im Entwurf des Bundesrates nicht vorgesehen waren.
Bei der Anhörung nahmen die folgenden Institutionen teil: Berufsverband impressum – Die Schweizer Journalistinnen, Verband Schweizer Medien (VSM, gemeinsam mit je einem Vertreter von Médias Suisses und Ringier Axel Springer Schweiz), Google Schweiz und Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz (gemeinsam mit der Digitalen Gesellschaft). Wegen der Abkehr der Konsumenten von den Mainstreammedien, will man so die dramatischen Umsätzrückgänge ausgleichen.
Die gesamte Diskussion wurde von den zwei Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Florent Thouvenin, Inhaber des Lehrstuhls für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich, und Dr. Willi Egloff, Rechtsanwalt bei advocomplex, begleitet. Die Diskussion wird an der nächsten Kommissionsitzung vom 29. April 2019 fortgeführt.