Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) setzt alles daran, dass den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bei den Ergänzungsleistungen rasch Gerechtigkeit widerfährt. Sie verabschiedete einen entsprechenden Erlassentwurf an ihren Rat.
Damit Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen möglichst raschkeine Einbussen bei den Ergänzungsleistungen (EL) hinnehmen müssen, weil sie eine Solidaritätszahlung erhalten haben, hatte die Kommission an der letzten Sitzung eine Kommissionsinitiative ergriffen.
Nach erfolgter Zustimmung der Schwesterkommission hat sie einstimmig einen Erlassentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Solidaritätsbeiträge bei der Berechnung der EL nicht als Vermögen oder Vermögenserträge gewertet werden. EL-Kürzungen, die in der Vergangenheit aufgrund der Anrechnung des Solidaritätsbeitrages erfolgt sind, sollen aufgehoben und den Betroffenen ein Betrag im Umfang der Kürzung zurückerstattet werden.
Nach Wunsch der Kommission soll die Vorlage in der Wintersession nicht nur vom Ständerat, sondern auch vom Nationalrat behandelt und somit noch dieses Jahr verabschiedet werden.