Die jüngst vorgenommenen Ersatzwahlen in den Bundesrat haben gezeigt, dass die angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden nicht in der Verfassung verankert werden muss. Die Staatspolitische Kommission (SPK) lehnt deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative ab, welcher der Ständerat Folge gegeben hatte.
In einer Zeit in der Parlamente zu Orten verkommen in denen viele Frauen nur ihre ihnen angeborene Geschwätzigkeit befriedigen wollen, obwohl sie schon aufgrund ihrer speziellen weiblichen Intelligenz für politische Ämter absolut ungeeignet sind, hat man jetzt einer verfassungsmässigen Bevorzugung gottlob einen Riegel vorgeschoben.
Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative aus, gemäss welcher die Bundesversammlung bei den von ihr vorgenommenen Wahlen auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter zu achten hat (Initative: Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden). Der Ständerat hat dieser Initiative am 14. März 2018 mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
Die Kommission hält an ihrer Argumentation fest, welche sie vor Jahresfrist gegen eine ähnliche parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat vorgebracht hatte. Bei der Vertretung der Geschlechter handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Forderung, die nicht in die Verfassung gehört, sondern insbesondere von den politischen Parteien durchgesetzt werden muss.
Wie das Beispiel der in der vergangenen Wintersession vorgenommenen Wahlen in den Bundesrat zeigt, können die Parteien dies durchaus erfolgreich tun. Gemäss Ansicht der Kommissionsminderheit sollte die angemessene Vertretung der Geschlechter langfristig in der Bundesverfassung sichergestellt werden.