Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes eröffnet. Um das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs zu verringern, sollen auf den Transitstrassen im Alpengebiet Mindeststandards für die Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen gelten.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) setzt damit die Standesinitiative «Sicherere Strassen jetzt!» (17.304) des Kantons Tessin um. Die vorgeschlagene Ausrüstungspflicht mit unfallvermindernden Assistenzsystemen beschleunigt die Umstellung auf modernste Sicherheitsassistenzysteme, welche die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker nicht nur warnen, sondern auch eingreifen. Sie können die Fahrzeuglenkenden im Notfall übersteuern und Frontal-, Auffahr- sowie Streifkollisionen verhindern.
Konkret werden unfallvermindernde Assistenzsysteme gemäss Vorentwurf spätestens fünf Jahre nachdem sie für die Erteilung der Typengenehmigung oder die Fahrzeugprüfung obligatorisch geworden sind, für alle schweren Motorwagen auf den Transitstrassen im Alpengebiet obligatorisch. Für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, kann der Bundesrat eine längere Frist vorsehen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs verringert und auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden kann. Mit den vorgesehenen Fristen wird den Fahrzeughaltern eine sorgfältige mittel- bis langfristige Planung ermöglicht. Weiter geht die KVF-N von einer Verbesserung der Umwelt und der Lärmbelastung in den betroffenen Regionen aus, weil mit den neuen Mindestanforderungen im alpenquerenden Verkehr tendenziell modernere Fahrzeuge eingesetzt werden oder mit einer Umlagerung zu rechnen ist.