Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will in der Bundesverfassung verankern, dass völkerrechtliche Verträge, die Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung die Änderung der Bundesverfassung erfordert, Volk und Ständen obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden müssen.
Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung eine entsprechenden Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung einer von den Räten angenommenen Motion mit 9 zu 3 Stimmen zugestimmt (Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter. Änderung von Artikel 140 der Bundesverfassung, Mo. Caroni).
Nach verbreiteter, wenn auch umstrittener Auffassung existiert zwar schon heute ein ungeschriebenes Staatsvertragsreferendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter. Letztes Anwendungsbeispiel für ein solches ungeschriebenes Referendum war dasjenige über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahre 1992 Die Verankerung eines ausdrücklichen obligatorischen Referendums für Staatsverträge mit Verfassungscharakter bietet nun die Möglichkeit, Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, die demokratischen Mitwirkungsrechte zu klären und zu bekräftigen und gleichzeitig die demokratische Legitimation des Völkerrechts zu stärken und sein Verhältnis zum Landesrecht zu entspannen. Die Verfassung soll dazu auch präzise definieren, was «Bestimmungen von Verfassungsrang» sind.
Mit 8 zu3 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte die Kommission hingegen einen Antrag der SVP ab, wonach Verfassungsänderungen zur Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags zwingend gleichzeitig mit diesem zur Abstimmung zu bringen sind. Die Bundesversammlung soll hier den bisherigen Spielraum behalten.
Eine Minderheit spricht sich gegen die Vorlage aus, weil sie die neuen Bestimmungen als interpretationsbedürftig erachtet. Sie befürchtet, dass bei jedem völkerrechtlichen Vertrag lange Diskussionen geführt würden, ob dieser dem obligatorischen Referendum untersteht oder nicht.