Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will Familien finanziell unterstützen, die sich für die Adoption eines Kindes entschieden haben. Sie schlägt einen Adoptionsurlaub vor, den sich die Eltern aufteilen können.
Nachdem der Nationalrat im Frühjahr die Abschreibung abgelehnt hatte, behandelte die Kommission erneut ihre Vorlage, die sie zur Umsetzung der Pa.Iv. «Einführung einer Adoptionsentschädigung» ausgearbeitet und bereits vernehmlasst hatte. Nach nochmaliger Beurteilung der Situation verabschiedete die Kommission ihren Entwurf unverändert mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden des Nationalrates.
Konkret sieht die Vorlage für erwerbstätige Eltern einen über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20% soll genügen. Die Adoptiveltern können wählen, wer von ihnen den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen. Die Kosten betragen gemäss Berechnungen der Verwaltung voraussichtlich weniger als 200’000 Franken pro Jahr. Als nächstes erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu dieser Vorlage.
Eine starke Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage nach wie vor grundsätzlich ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Die Adoption stelle einen eigenverantwortlichen Entscheid dar, weshalb es nicht Aufgabe des Staates sei, in diesen Fällen organisatorische Vorkehrungen finanziell zu unterstützen. Zudem knüpfe die Adoption im Unterschied zur Mutterschaft nicht an die Geburt und den Gesundheitsschutz der Mutter an, weshalb ein Vergleich mit der Mutterschaftsentschädigung nicht greife.
Eine andere Minderheit möchte, dass auch Eltern, die Kinder unter 12 Jahren adoptieren, von einem Urlaub profitieren können. Eine weitere Minderheit beantragt die Ausarbeitung eines neuen Modells, das einen entschädigten Adoptionsurlaub von 14 Wochen vorsieht, der auf beide Elternteile je zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll.